Eltern, die aufgrund des Streiks die von Ihnen bezahlten Leistungen der Kindertagesstätten nicht in Anspruch nehmen konnten, können nun aufatmen.
Am 2. Juli 2015 hat der Landrat in seiner Funktion als Kommunalaufsicht die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt am 18. Juni 2015 einstimmig beschlossene Gebührenrückerstattung genehmigt. „Wir begrüßen diese Entscheidung außerordentlich. Damit kann die Verwaltung nun die Rückerstattung vorbereiten und das Geld schnellstmöglich an die Eltern auszahlen.“ betont Sebastian Wispel, Sprecher der GLR.
Die rechtliche Prüfung war erforderlich geworden, nachdem die Verwaltung am 11. Jun 2015 die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung darüber informiert hatte, dass der hessische Städte- und Gemeindebund eine Rückerstattung der Gebühren in bestimmten Konstellationen als rechtswidrig ansieht. Stadtverordnete hätten schlimmstenfalls mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Daraufhin hatte die Stadtverordnetenversammlung vorsorglich die Prüfung durch die Kommunalaufsicht beschlossen.
„Die Kommunalaufsicht hat nun klargestellt, dass auch eine rückwirkende Satzungsänderung vom kommunalen Selbstverwaltungsrecht abgedeckt wird. Das ist eine sehr begrüßenswerte Klarstellung und eine Bekräftigung der kommunalen Selbstverwaltung.“ freute sich Wispel.
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